Zivilverfahren vor dem Landgericht Magdeburg Empfindliche Schadensersatzzahlungen für Feldzerstörer

- April 2008: zerstörtes Feld mit gentechnisch verändertem Weizen auf dem Versuchsgelände des Leibniz-Instituts für Pflanzengenetik und Kulturpflanzenforschung
(17.06.2009) Das Landgericht Magdeburg hat sechs radikale Gentechnik-Gegner zu empfindlichen Schadensersatzzahlungen verurteilt. Sie hatten im April 2008 in Gatersleben (Sachsen-Anhalt) ein Versuchsfeld mit gentechnisch verändertem Weizen zerstört.
Die Gentechnik-Gegner waren am 21. April 2008 auf das umzäunte Versuchsgelände des Leibniz-Instituts für Pflanzengenetik und Kulturpflanzenforschung (IPK) in Gatersleben eingedrungen und hatten einen Feldversuch mir gentechnisch veränderten Weizenpflanzen zerstört. Dort sollten verschiedene Prototypen eines am IPK entwickelten Weizens überprüft werden. Ziel des Forschungsprojektes war, den Eiweißgehalt und somit die Futtermittelqualität von Weizen zu erhöhen.
In dem vom IPK angestrengten Zivilverfahren stellte das Gericht fest, dass die vier Frauen und zwei Männer rechtswidrig gehandelt haben und damit grundsätzlich zu Schadensersatzzahlung verpflichtet sind. Das IPK hatte einen Schaden von 245.000 Euro geltend gemacht, das Gericht erkannte jedoch nur 104.000 Euro an. Sowohl das IPK als auch die Gentechnik-Gegner können gegen diese Summe Einspruch einlegen. Danach legt das Gericht die endgültige Höhe der Schadenersatzzahlungen fest.
„Die Größenordung von 100.000 Euro stellt eine neue Qualität dar“, sagte Dr. Uwe Schrader, Vorsitzender von InnoPlanta e.V. gegenüber dem MDR. „Die Entscheidung des Gerichts ist ein wichtiges Signal. Die Feldzerstörer wissen jetzt, dass sie mit erheblichen Konsequenzen zu rechnen haben.“

