Verurteilung der Gaterslebener Feldzerstörer war zwingend
(24.11.2010) Die Arbeitsgemeinschaft Innovativer Landwirte (InnoPlanta AGIL) hat das Urteil im Strafrechtsprozess gegen die sechs Gaterslebener Feldzerstörer mit Genugtuung aufgenommen.
„Das Urteil zeigt, dass Feldzerstörungen unzulässige Akte der Selbstjustiz sind, die nicht geduldet werden dürfen. Sie verletzen den öffentlichen Rechtsfrieden, das Eigentumsrecht und das Grundrecht der Forschungsfreiheit“, kommentierte AGIL-Sprecher Karl-Friedrich Kaufmann das heutige Urteil des Amtsgerichts Aschersleben.
Am 21. April 2008 drangen sechs Männer und Frauen auf das Gelände des Leibniz-Instituts für Pflanzengenetik und Kulturpflanzenforschung in Gatersleben vor und haben einen vom Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit genehmigten Feldversuch mit gentechnisch verändertem Weizen zerstört. Die Staatsanwaltschaft hatte Anklage wegen Hausfriedensbruch und Sachbeschädigung erhoben.
Seit dem 29. September 2010 lief der Strafrechtsprozess vor dem Amtsgericht Aschersleben, der an allen Prozesstagen durch Demonstrationen von Befürwortern der Grünen Biotechnologie begleitet wurde.
„Feldzerstörungen verhindern Erkenntnisgewinn sowie die Entwicklung und Nutzung neuer, verbesserter Pflanzensorten. Dabei steht die Landwirtschaft vor großen Herausforderungen, die nur mit Hilfe von wissenschaftlichem und technischem Fortschritt gemeistert werden können. Deshalb war die Verurteilung der Feldzerstörer zwingend“, so Kaufmann abschließend.

