Rechtslage hat sich nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Gentechnikgesetz nicht verändert

(24.11.2010) Mit Gelassenheit reagiert die Arbeitsgemeinschaft Innovativer Landwirte (AGIL) auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Gentechnikgesetz. „Durch dieses Urteil hat sich an der geltenden Rechtslage nichts geändert“, betonte Dr. Uwe Schrader, Vorsitzender des InnoPlanta e.V.. Die Notwendigkeit, bestimmte Vorschriften des Gentechnikgesetzes, z.B. die Haftungsbestimmungen und die Vorschriften zum Standortregister zu novellieren, bleibt bestehen. Das Urteil verbietet dem Gesetzgeber nicht, vernünftigere Regelungen zu beschließen. 

Trotz der schwierigen Vorgaben des Gentechnikgesetzes haben in den vergangenen Jahren immer mehr Landwirte gentechnisch verbesserten Mais angebaut. Erst mit dem willkürlichen Verbot des Bt-Mais-Anbaus wurde diese positive Entwicklung  durch die Landwirtschaftsministerin Aigner unterbrochen. „Sobald dieses Verbot wieder aufgeboben wird, werden die Landwirte entsprechend dem geltenden Gentechnikgesetz in immer größerer Zahl aus ökonomischen und ökologischen Gründen gentechnisch verbesserten Mais anbauen“, sagte AGIL-Sprecher Karl-Friedrich Kaufmann.

Der Siegeszug, den die Grüne Gentechnik gerade in den letzten 5 Jahren angetreten hat, werde auch in Deutschland dazu führen, dass der Gesetzgeber in den nächsten Jahren das Gesetz der weltweiten Entwicklung anpassen müsse.

Während weltweit inzwischen auf über 130 Millionen Hektar gentechnisch verbesserte Pflanzen angebaut und immer mehr gentechnisch verbesserte Produkte nach Deutschland eingeführt werden, gibt es in Deutschland immer noch eine politisch motivierte Blockade, durch die die Landwirte in immer stärkerem Maße Wettbewerbsnachteile hinnehmen müssen.