MON810 Mais: Landwirte melden Flächen an

Ministerin Aigner ist in der Pflicht, neue wissenschaftliche Erkenntnisse einzubeziehen 

September 2009: Maiszünsler-Schäden auf einem Feld in Unterfranken

(21.01.2010) Noch ist nicht klar, ob das von Landwirtschaftsministerin Ilse Aigner (CSU) im vergangenen April ausgesprochene Anbauverbot für Bt-Mais MON810 auch 2010 Bestand hat. Eine Gerichtsentscheidung über die Zulässigkeit des Anbauverbots steht aus. Die ersten Landwirte haben beim Standortregister vorsorglich Flächen angemeldet, auf denen sie MON810 Mais anbauen wollen.

Eine Gerichtsentscheidung wird jedoch bis Ende Januar und damit rechtzeitig für die Landwirte zur Anbausaison 2010 immer unwahrscheinlicher. Alle Flächen, auf denen der Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen vorgesehen ist, müssen spätestens drei Monate vor der Aussaat beim Standortregister des Bundesamts für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) gemeldet werden. Bei einer Maisaussaat Mitte April bis Anfang Mai müssten damit alle MON810-Flächen bis Ende Januar dort registriert sein. Die eingegangenen Anmeldungen werden derzeit im Standortregister „unter Vorbehalt“ ausgewiesen.

Zwar will die neue Bundesregierung laut Koalitionsvertrag "die verantwortlichen Potenziale der Grünen Gentechnik nutzen". Dennoch haben sich CDU, CSU und FDP nicht darauf verständigen können, das in Deutschland verhängte Anbauverbot für den in der EU zugelassenen MON810 Mais aufzuheben. Dabei hat bereits im letzten Jahr die europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) erneut umfassend die Umwelt- und gesundheitliche Sicherheit von MON810 Mais wissenschaftlich begutachtet. Dabei wurden aktuelle Untersuchungen und Erkenntnisse der letzten Jahre berücksichtigt. Nach der neuen Stellungnahme der EFSA haben die mit Sicherheitsbedenken begründeten nationalen Anbauverbote keine wissenschaftliche Grundlage. Auch die Zentrale Kommission für Biologische Sicherheit (ZKBS), das nach dem Gentechnik-Gesetz in Deutschland zuständige Expertengremium, kam im Juli 2009 „unter Berücksichtigung aller zur Verfügung stehenden wissenschaftlichen Informationen und dem Grundsatz der Vorsorge folgend zu der Schlussfolgerung, dass der Anbau von MON810 kein Risiko für die Umwelt darstellt." Die ZKBS setzt sich aus Wissenschaftlern unterschiedlicher Fachrichtungen zusammen. Sie werden vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz berufen.

Vor diesem Hintergrund fordert Dr. Schrader als Sprecher der AGIL (Arbeitsgemeinschaft Innovativer Landwirte): „Landwirte sind durch die momentane Situation verunsichert und fordern, dass Anbau-Entscheidungen auf wissenschaftlicher Grundlage getroffen werden. Es ist überfällig, dass die Ministerin die zuständige Behörde BVL auffordert zu prüfen, ob das Verbot vor dem Hintergrund der Stellungnahmen von EFSA und ZKBS weiterhin Bestand haben kann. Diese neuen Gutachten, die nach Inkrafttreten des Verbots vorgelegt wurden, dürfen nicht länger einzig der persönlichen Beurteilung der Ministerin unterliegen.“

Das Interesse der Landwirte an MON810 Mais ist vor allem in Regionen wie Unterfranken (Bayern) oder Brandenburg und Sachsen sehr groß, wo der Maisanbau 2009 durch starken Zünslerbefall erheblich beeinträchtigt wurde. Auf einzelnen Feldern waren deswegen Ertragsausfälle bis zu 30 dt/ha zu verzeichnen. Das entspricht einem wirtschaftlichen Schaden von etwa 400 €/ha. Nach den Erfahrungen der vergangenen Jahre wollen die Landwirte nicht auf MON810 Mais als wirksames Mittel zur Bekämpfung des Maiszünslers verzichten. Die Bunderegierung beziffert den jährlichen Schaden durch den Schädling auf  11 bis 12 Millionen €.