Oberverwaltungsgericht Lüneburg bestätigt Verbot von Mais MON810: Der politische Entscheidungsspielraum ist "nur eingeschränkt gerichtlich überprüfbar."

- Schäden durch Maiszünsler: Anbau von MON810-Mais 2009 nicht erlaubt
(29.05.2009) Nun ist es für 2009 geklärt: Der Anbau von gentechnisch verändertem Mais MON810 ist in dieser Anbausaison in Deutschland nicht erlaubt. Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht wies die Klage von Monsanto gegen das von Landwirtschaftsministerin Ilse Aigner verhängte Anbauverbot im Eilverfahren ab.
Am 14. April hatte Aigner den Anbau von MON810-Mais und den Verkauf von Saatgut verboten und sich dabei auf eine Schutzklausel der EU-Freisetzungsrichtlinie berufen. Danach darf ein Mitgliedstaat eine in der EU zugelassene gv-Pflanze vorübergehend einschränken, wenn "neue oder zusätzliche Informationen" einen "berechtigten Grund zur Annahme" liefern, dass eine Gefahr für die menschliche Gesundheit oder die Umwelt bestehen könnten. Gegen das Verbot hatte Monsanto geklagt, war jedoch in erster Instanz im Eilverfahren vor dem Verwaltungsgericht Braunschweig gescheitert. Auch ein erneuter Einspruch beim Oberverwaltungsgericht Lüneburg änderte daran nichts.
Die Lüneburger Richter begründen ihre Entscheidung damit, dass bei einer Anordnung wie Aigner sie im Fall von MON810 getroffen habe, der „politische Beurteilungsspielraum vergleichsweise groß“ sei. Die dazu herangezogenen neuen wissenschaftlichen Erkenntnisse müssten nicht unangreifbar und abgesichert sein. Mit einer ähnlichen Begründung hatte auch das Verwaltungsgericht Braunschweig die Klage von Monsanto im Eilverfahren zurückgewiesen. Für ein Aussetzen einer in der EU zugelassenen gv-Pflanzen wie MON810 reichten bereits "Anhaltspunkte" aus, dass Menschen oder Tiere geschädigt werden könnten.
Dagegen hatte Monsanto in einer Pressemitteilung zum Urteil des Verwaltungsgerichts Braunschweig darauf hingewiesen, , dass ein EU-Mitgliedstaat sich nur dann auf die Schutzklausel berufen könne, wenn neue wissenschaftliche Erkenntnisse vorliegen, die geeignet sind, die Sicherheit eines gentechnisch veränderten Produktes in Frage zu stellen. „Dies ist hier nicht der Fall.“
Der Anbau von MON810 bleibt damit zumindest 2009 in Deutschland verboten. Eine endgültige Entscheidung über die Klage von Monsanto gegen das MON810-Verbot wird erst im Hauptverfahren fallen. Ein Urteil wird frühestens im Herbst erwartet.
Weiteres im Web
- Presseinformation Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht (28.05.09): Anbau von Genmais der Linie MON 810 bleibt verboten
- Pressemitteilung Monsanto Agrar Deutschland (05.05.09): Monsanto zum Beschluss des Verwaltungsgerichts Braunschweig über das Anbauverbot für MON 810: Beschluss im Eilverfahren enttäuschend - Monsanto prüft nächste Schritte

