Gericht: Vernichtung von Raps war rechtswidrig
(24.01.2011) Der Hessische Verwaltungsgerichtshof in Kassel hat eine behördliche Anordnung, ein Rapsfeld wegen vermeintlicher GVO-Spuren unterzupflügen, für rechtswidrig erklärt. Dem Urteil kommt große Bedeutung zu, da demnächst weitere Klagen in ähnlichen Fällen entschieden werden und die Notwendigkeit von gv-Grenzwerten bestätigt wird.
Die Vorgeschichte: Im Sommer 2007 waren bei Routinekontrollen im Saatgut einer Rapssorte geringe Beimischungen von gv-Raps gefunden worden. Der von den Behörden gemessene GVO-Anteil lag etwa bei 0,03 Prozent und damit unterhalb der technischen Nachweisgrenze. Das betroffene Züchtungsunternehmen hatte eigene Untersuchungen durchführen lassen, die alle ohne Befund blieben.
Dennoch hatten die Behörden in sechs Bundesländern angeordnet, eine Fläche von 1.300 Hektar, auf denen das betroffene Saatgut bereits ausgesät worden war, unterzupflügen. Mehrere Betriebe klagten gegen die Anordnung, darunter auch ein Betrieb aus Südniedersachsen, dem durch die Vernichtung seines in Hessen gelegenen Rapsfeldes ein Schaden von 25.000 € entstanden war.
Das Regierungspräsidium Gießen rechtfertigte die Anordnung zur Vernichtung, der Betrieb habe mit der Aussaat gentechnisch veränderte Organismen ohne Genehmigung freigesetzt.
In erster Instanz wurde die Klage abgewiesen. Der Betrieb legte Berufung ein und hatte nun vor dem hessischen Verwaltungsgerichtshof (VGH) Erfolg. Die Anordnung des Regierungspräsidiums sei "rechtswidrig, weil der Betrieb nicht gezielt gentechnisch verunreinigtes Saatgut ausgebracht hat," so das Gericht in seinem Urteil. Außerdem habe die Behörde "das öffentliche Interesse an der Abwehr von Gefahren nicht hinreichend mit den finanziellen und sonstigen Folgen abgewogen."
Ähnliche Klagen laufen derzeit in Niedersachsen und Schleswig-Holstein. Auch dort hatten die Behörden wie in Gießen das Unterpflügen der betroffenen Raps-Felder angeordnet.
Die Arbeitsgemeinschaft Innovativer Landwirte (InnoPlanta-AGIL) begrüßte das Urteil. „Wir sehen uns in unserer Forderung bestätigt, endlich praktikable Schwellenwerte für tolerierbare GVO-Spuren in Saatgut festzulegen“, sagte der Sprecher von AGIL, Karl-Friedrich Kaufmann. Nur so können Rechtssicherheit für alle Beteiligten der landwirtschaftlichen Produktionskette geschaffen werden. „Wir hoffen, dass das Urteil des hessischen Verwaltungsgerichtshofs Signalcharakter hat und die politischen Entscheidungsträger Konsequenzen daraus ziehen“, so Kaufmann abschließend.


