Anbau Bt-Mais in Deutschland 2009: Schwierige Rahmenbedingungen bremsen Landwirte

(11.02.2009) Innovative Landwirte haben eine Fläche von 3.644 Hektar angemeldet, auf denen sie 2009 den Anbau von Bt-Mais planen. Ein Sprecher von AGIL, der Arbeitsgemeinschaft Innovativer Landwirte, führt die im Vergleich zum Vorjahr rückläufigen Flächenmeldungen vor allem auf die anhaltend schwierigen gesetzlichen Rahmenbedingungen zurück. Er beklagt auch, dass in einigen Regionen Landwirte, die Bt-Mais anbauen wollen, diskriminiert werden.

Spätestens drei Monate vor der Aussaat sind Landwirte, die gentechnisch veränderten Mais in Deutschland anbauen wollen, gesetzlich verpflichtet, die dafür vorgesehenen Flurstücke beim Standortregister des Bundesamts für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) zu melden. Wie groß die in 2009 tatsächlich mit Bt-Mais bewirtschaftete Anbaufläche sein wird, steht erst fest, wenn der in diesem Jahr vorgeschriebene Abstimmungsprozess zwischen den benachbarten Landwirten abgeschlossen ist. Beabsichtigt ein benachbarter Betrieb innerhalb eines Abstands von 300 Meter zu einem geplanten Bt-Maisfeld konventionellen Mais anzubauen, muss der Bt-Mais-Landwirt seine Anbauplanung so anpassen, dass die vorgeschriebenen Mindestabstände von 150 Metern – bei ökologischem Anbau sogar 300 Meter - eingehalten werden. Es ist jedoch möglich, dass sich benachbarte Betrieben einvernehmlich auf geringere Abstände verständigen.

„Die überzogenen gesetzlichen Hürden wirken abschreckend. Dennoch haben innovative Landwirte auch 2009 über 3.500 Hektar angemeldet,“ sagte Dr. Uwe Schrader, Vorstandssprecher von Innoplanta /AGIL. „Wir und viele Experten halten den vorgeschriebenen Mindestanstand von 150 Metern nach wie vor für fachlich unbegründet“, so Schrader. „In zahlreichen praxisnahen wissenschaftlichen Studien hat sich immer wieder gezeigt, dass diese Abstände nicht gerechtfertigt sind, um Koexistenz zwischen den Anbauformen bei Mais zu gewährleisten. Das wird auch durch Anbauerfahrungen in vielen Ländern bestätigt. Bisher ist kein einziger Fall bekannt geworden, wo es aufgrund von Einkreuzungen in konventionellen Erntepartien zu ungewollten Einträgen von Bt-Mais oberhalb des gesetzlich festgelegten Schwellenwerts von 0,9 Prozent gekommen ist oder gar Haftungsfälle daraus entstanden seien.“ Besonders in Süddeutschland mit seinen eher kleinteiligen landwirtschaftlichen Strukturen nimmt ein Abstand von 150 Metern den Landwirten jede Motivation, eigene Erfahrungen mit Bt-Mais zu gewinnen.

Fachlich unbegründete Vorschriften diskriminieren den Anbau von Bt-Mais und schränken die Berufsfreiheit der Landwirte ein, so der AGIL-Sprecher. Interessierten Landwirten wird so der Zugang zu einer Technologie verwehrt, mit der eine effektive und nachhaltige Bekämpfung des wirtschaftlich bedeutendsten Schädlings im Maisanbau möglich ist.